Corona-Überbrückungsstipendium für Studierende und Promovierende

Die Gesellschaft für Kognitionswissenschaft e.V. möchte Studierende, die durch die Corona Pandemie in eine Notsituation gekommen sind, mit einem Überbrückungsstipendium unterstützen.

Das Stipendium umfasst eine Förderung von maximal drei Monaten á 500 €. Die GK hat die Möglichkeit, sechs bis acht Stipendien zu vergeben.

Das Stipendium soll dabei helfen, entstandene Engpässe zu beheben und somit den Abschluss des Studiums (Bachelor bzw. Master) zu ermöglichen oder auch eine wichtige Phase der Dissertation zu unterstützen (z.B. Abschluss eines Artikels).

Das Auswahlgremium besteht aus dem Vorstand der Gesellschaft für Kognitionswissenschaft e.V.

Das Gremium steht allen Arten von Notfallsituationen offen gegenüber, solange diese im Kontext des Studiums / der Promotion durch die Pandemie verursacht sind und glaubhaft nachgewiesen wird.

Zielgruppe: Die Förderung ist für Studierende und Promovierende gedacht, die an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind. Genauer: Förderungswürdig sind nur Bachelor- und Masterstudierende in einem kognitionswissenschaftlichen Fach (z.B. Kognitionswissenschaft, Philosophie, Psychologie, Informatik, KI, Linguistik, Neurowissenschaften), deren Abschluss idealerweise bald erreicht werden kann, sowie Promovierende in einem solchen Fach, die ein kognitionswissenschaftliches Projekt bearbeiten. Personen, die bereits ein Überbrückungsstipendium der GK erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden.

Fallbeispiele: (1) Eine Studierende, die den Masterabschluss anstrebt, ist mit dem Schreiben der Masterarbeit in Verzug geraten, da durch die Corona-Pandemie die Kinderbetreuung weiterhin nicht konstant gewährleistet ist und die Kinderbetreuung selbst übernommen werden muss. Die Förderung kann für privat organisierte Kinderbetreuung eingesetzt werden. (2) Eine Promovierende, die ihre Doktorarbeit nicht abschließen kann, weil wichtige Daten wegen der eingeschränkten Laborkapazitäten bislang nicht erhoben werden konnten. Die Förderung kann als Zuschuss für die Lebensunterhaltungskosten nach Vertragsende verwendet werden.

Bewerbung und Nachweise

Einzureichen sind:

  • Eine nachvollziehbare Schilderung der Situation (belegte Fälle werden bevorzugt), sowie Angaben darüber, wie die Förderung eingesetzt werden soll.
  • BA- und MA-Studierende: bitte die Studienbescheinigung und Transcript of Record beilegen. Einen Brief des Fachstudienberaters ihrer Universität beilegen, in dem das ordnungsgemäß verlaufende Studium und der realistisch, absehbare Abschluss (innerhalb des Sommersemesters 2022) bescheinigt wird.
  • Promovierende: eine kurze Stellungnahme des Erstbetreuers bzw. der Erstbetreuerin, in dem das kognitionswissenschaftliche Projekt und der Stand der Arbeit ganz kurz skizziert ist.

Die Bewerbung soll unter dem Betreff „Bewerbung Überbrückungsstipendium“ gemailt werden an: Prof. Dr. Barbara Kaup, Vorsitzende der GK, barbara.kaup@uni-tuebingen.de Bewerbungsschluss: 15.10.2021.

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